Ortsrecht

Die Kommunalverwaltung hat das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbständig zu regeln.

Mit dieser sogenannten "kommunalen Selbstverwaltung" ist das Recht der Kommunalverwaltungen verbunden, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnugen zu erlassen.

Die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird "Ortsrecht" genannt.

Rechtsgrundlagen zum Erlass von Ortsrecht finden sich im Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und in weiteren speziellen Vorschriften.

Auf den kommenden Seiten finden Sie eine Auswahl des von der Gemeinde Twist erlassenen Ortsrechts.